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1. Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
2.
Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch
oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt
werden. |
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Die auf dieser Homepage enthaltenen Daten sind urheberrechtlich durch deren Hersteller oder Distributor geschützt. Untenstehende Deutung des Urheberrechtsgesetzes stammt aus dem 1995 erschienenen ICOM-Ratgeber "HONORARE-VERTRÄGE-URHEBERRECHT": "Die Schöpfungen des Bildautors, Illustrators, Entwerfers (wie auch des Textautors), zumal im Comic/Cartoon-Bereich, haben in aller Regel Anspruch auf Urheberrechtsschutz. Dieser Schutz bedarf keinerlei vorheriger Anmeldung oder sonstigen Formalität. Er entsteht automatisch mit Schaffung des Werkes.Das Urheberrecht beinhaltet im Grunde zweierlei Rechte: |
Zum einen das Vermögensrecht an dem geschaffenen Werk, dies beinhaltet die Möglichkeit, das Werk auf verschiedene Art und Weise zu nutzen oder nutzen zu lassen (also auch die Möglichkeit, Nutzungsrechte zu übertragen/zu verkaufen). Zum anderen das
ideelle, sogenannte Urheberpersönlichkeitsrecht, also das Recht,
selbst über Form, Zeitpunkt und Ausmaß einer Nutzung zu entscheiden,
gegebenenfalls gar nicht zu nutzen oder sich zu späterem Zeitpunkt
vom Werk zu distanzieren. Selbst bei einer Weitergabe/Übertragung
einzelner oder aller Nutzungsrechte bleibt das Urheberrecht des Autors
eindeutig bestehen." |
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